Vorwort

Jagdgenossenschaft Langenstadt

Unsere Jagdgenossenschaft gehört zur Hegegemeinschaft HG II (Roter Main).
Die bejagbare Fläche beträgt derzeit ca. 377 ha.

Das Jagdgebiet ist vielseitig – mit Wald, Fluren, Wiesen und wird durchzogen vom Flusslauf des Roten Mains.
Es handelt sich um ein Niederwildrevier. Zu sehen sind Schwarzwild, Rehwild, Fuchs, Hase, Enten, Tauben, Rabenvögel, Kormoran, Uhu, Marder usw..

Jagdpächter seit 01.06.2020 sind Bernhardt Sack und Manfred Geissler

Wildunfälle:

– Reguliert werden diese ausschließlich von der Teil- oder Vollkaskoversicherung.
– Zuerst die Unfallstelle absichern
– Anschließend Polizei verständigen (110 – auch vom Handy kostenfrei) oder den örtlichen Jäger (Bernhard Sack 09228/5164 oder Handy 0151/10700575 ) anrufen.

Lassen Sie sich eine Wildbescheinigung ausstellen.
Sollten Sie ein angefahrenes Tier ohne Meldung am Straßenrand zurück lassen, begehen Sie einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Wenn Sie das Tier eigenmächtig mitnehmen, erfüllen Sie den Straftatbestand der Wilderei. Eine Strafanzeige kann folgen.
Damit die Versicherung nach einem Wildunfall ohne Probleme zahlt, muss die Polizei bestätigen, dass es tatsächlich einen Wildschaden gegeben hat. Falls die Polizei nur bestätigt, dass ein Wildschaden angezeigt worden ist, kann die Versicherung im Anschluss bestreiten, dass es einen Wildschaden gab. Die Beweissicherung ist darum besonders wichtig.

Wildschäden:

Schäden in der Landwirtschaft sind gemäß § 29 BJG ersatzpflichtig, wenn der Schaden durch die gesetzlich vorgegebenen Wildarten verursacht wurde und die betroffenen Flächen zum Jagdbezirk zählen.

Wer haftet?
Bei gemeinschaftlichen Jagdbezirken hat grundsätzlich die Jagdgenossenschaft Wildschadensersatz zu leisten. Bei uns ist im Pachtvertrag eine Beteiligung durch den Jagdpächter in Höhe vom 500,- € vereinbart. Reichen die vorhandenen Geldmittel nicht aus, sind die einzelnen Jagdgenossinnen bzw. Jagdgenossen im Umlageverfahren nach der Höhe ihres Eigentumsanteiles erstattungspflichtig.

Was muss vom Geschädigten beachtet werden:
Wildschäden an landwirtschaftlichen Grundstücken sind vom Geschädigten innerhalb einer Woche nach Kenntnis zu melden. Außerdem muss die Möglichkeit bestehen, den Schaden zu besichtigen. Unterlässt er dies, erlischt der Anspruch des Geschädigten. Darüber hinaus sollen Landwirte ihre Grundstücke in regelmäßigen Abständen kontrollieren. Sie sind auch verpflichtet dazu beizutragen, dass Schäden reduziert bzw. verhindert werden.

Flächenänderungen:

Sowohl für Abstimmungen als auch bei Auszahlungen oder Umlagen sind die Flächenanteile der Jagdgenossin bzw. des Jagdgenossen maßgebend. Damit sind aktuelle Daten für die Arbeit des Jagdvorstandes zwingend. Eigentümerwechsel oder Flächenänderungen sind von den Jagdgenossinnen und Jagdgenossen unaufgefordert an den Jagdvorsteher zu melden.

Anschrift

Jagdgenossenschaft Langenstadt
Buch am Sand 6
95512 Neudrossenfeld
Mail: gueich.1@gmail.com

Ansprechpartner

Jagdvorsteher: Günter Eichner
Stellvertreter: Frank Kirschner
Beisitzer: Karl-Heinz Hübner
Beisitzer: Beate Preußinger
Schriftführer/Datenschutzbeauftragter: Otmar Preußinger
Kassier: Lothar Semmelmann

Jagdpächter: Bernhardt Sack und Manfred Geißler

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